Bei einer Zweitwagenversicherung wird das zweite Auto wesentlich günstiger eingestuft als ein Fahrzeug, für das eine neue Erstversicherung beantragt wird. Konkret: Haben Sie bereits einen PKW bei Ihrer Versicherungsgesellschaft unter Vertrag, dann besteht die Chance, ein zweites Auto von Anfang an in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse einzuordnen und damit kostengünstig zu versichern. Der Neuvertrag startet dann nicht mit den üblichen Konditionen von oft über 200 Prozent des Grundbeitrags, sondern kann unter bestimmten Voraussetzungen gleich in die Schadenfreiheitsklasse 3 (SF 3) eingestuft werden. Dadurch sinkt der Beitragssatz auf 70 Prozent des Grundbeitrags in der Haftpflichtversicherung und 75 Prozent in der Vollkaskoversicherung. Je nach Fahrzeug und Vertrag können Sie dadurch mehrere hundert Euro im Jahr sparen! |
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Das große Plus der Zweitwagenregelung ist Ihr dauerhafter finanzieller Vorteil. Denn die günstige Ersteinstufung wirkt sich Jahr für Jahr kostenmindernd auf den Vertrag aus. Melden Sie während eines Kalenderjahres keinen Schaden an die Versicherung, so verbessert sich der Schadenfreiheitsrabatt um eine Klasse. Im Gegenzug verringert sich der Beitragssatz, bis letztendlich nur noch 30 Prozent des Grundbeitrags in der Haftpflichtversicherung und 25 Prozent in der Vollkaskoversicherung zu zahlen sind. Den Vorteil der niedrigeren Schadenfreiheitsklasse für Ihre Zweitwagenpolice können Sie so in Form eines geringeren Beitragssatzes jedes Jahr aufs Neue genießen. Um in den Genuss der Zweitwagen-Vergünstigung „SF 3“ zu kommen, müssen nur einige Bedingungen gegeben sein, z.B.: Das Erstfahrzeug muss mindestens die Schadenfreiheitsklasse 3 besitzen, Der Versicherungsnehmer muss über 25 Jahre alt sein. Auch der in häuslicher Gemeinschaft lebende Partner darf den Zweitwagen nutzen. Voraussetzung ist, dass er ebenfalls über 25 Jahre alt ist |
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