Startseite Kfz-Haftpflichtversicherung
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Was ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung? |
Die Kfz-Haftpflichtversicherung gehört zu den so genannten Pflichtversicherungen. Das bedeutet, ein Auto darf nur im Zusammenhang mit einer abgeschlossenen Kfz-Haftpflichtversicherung betrieben werden. Aber was ist die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung überhaupt? Die Kfz-Haftpflichtversichrung kommt für begründete Schadenersatzansprüche und für die Abwehr unbegründeter Schadenersatzansprüche auf, die gegen den Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen erhoben werden, wenn durch den Gebrauch des im Vertrag bezeichneten Fahrzeuges Personen verletzt oder getötet werden, Sachen beschädigt oder zerstört werden, Vermögensschäden hergeleitet werden.
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Was deckt die Kfz-Haftpflichtversicherung ab? |
Die Kfz-Haftpflichtversicherung tritt gewöhnlich bei entstandenen Personenschäden, bei Sachschäden und bei so genannten Vermögensschäden ein. Das bedeutet, sind Sie schuld an einem Verkehrsunfall und dabei verletzt sich die gegnerische Partei, so trägt ihre Kfz-Haftpflichtversicherung die Kosten, die beispielsweise während des Heilungsprozesses der verletzten Person entstehen. Genauso verhält es sich mit Sachschäden. Entstehen durch den Unfall Schäden am gegnerischen Auto, oder Schäden an anderen Objekten, so übernimmt auch hier die Kfz-Haftpflichtversicherung die entstandenen Kosten. |
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Welche Versicherung übernimmt was? |
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Unterlagen für die An-/ Um- und Abmeldung des Kfz |
Welche Unterlagen benötige ich für eine Neuanmeldung/Ummeldung/Abmeldung? Zur Zulassung oder Umschreibung eines Fahrzeugs benötigen Sie die Versicherungsbestätigung (= Doppelkarte), den Fahrzeugbrief, den Fahrzeugschein mit gültigem TÜV-Eintrag, im Falle eines abgemeldeten Kraftfahrzeugs die Abmeldebescheinigung, eine Bescheinigung der Abgasuntersuchung (AU), den Personalausweis des Fahrzeughalters oder einen Pass mit Meldebestätigung, bei Erledigung durch Dritte eine Vollmacht zur Zulassung und den Personalausweis des Halters und des Fahrzeuganmelders. Bei Minderjährigen sind eine schriftliche Einwilligung beider Erziehungsberechtigter und deren Personalausweise erforderlich. Zur Abmeldung eines Fahrzeugs benötigen Sie außer der Versicherungsbestätigung dieselben Unterlagen.
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Der Schutzbrief- Die clevere Absicherung |
Ein Crash oder qualmender Motor sind im Urlaub besonders ärgerlich. Wer für sein Auto eine Kraftfahrt-Versicherung abgeschlossen hat, die einen Schutzbrief enthält, muss seinen Urlaub trotzdem nicht gleich abbrechen: Ein Schutzbrief ersetzt Kosten, die im Zusammenhang mit einer Panne, einem Unfall oder dem Diebstahl des eigenen Fahrzeuges entstehen. Ob Pannenhilfe oder Mietwagen, Übernachtungs- oder Rückreisekosten - die Versicherung kommt für die entstehenden Zusatzkosten auf.
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