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Startseite Kaskoversicherung
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Die Kfz-Kaskoversicherung |
Die Kaskoversicherung ist anders als die Kfz-Haftpflichtversicherung, keine Pflichtversicherung, die für ihr Fahrzeug abgeschlossen werden muss. Da die Kaskoversicherung jedoch die Schäden abdeckt, die am eigenen Fahrzeug entstehen, ist der Abschluss einer Kaskoversicherung für jeden Fahrzeugbesitzer nahezu unumgänglich. Je nach Leistungskatalog unterscheidet man zwischen einer Vollkaskoversicherung und einer Teilkaskoversicherung. |
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Kfz-Teilkaskoversicherung |
Die Teilkaskoversicherung ersetzt Schäden bei folgenden Ursachen: Brand oder Explosion, Entwendung, insbesondere Diebstahl, unerlaubter Gebrauch durch fremde Personen, Raub und unter besonderen Umständen auch Unterschlagung, unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung, Zusammenstoß des in Bewegung befindlichen Fahrzeugs mit Haarwild, Bruchschäden an der Verglasung, Schäden der Verkabelung durch Kurzschluss sowie Marderbissschäden an Kabeln, Schläuchen und Leitungen. |
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Kfz-Vollkaskoversicherung |
Die Vollkaskoversicherung ersetzt über die Leistungen der Teilkaskoversicherung hinaus auch Schäden, die durch selbstverschuldete Unfälle, durch mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen und/oder als Folgeschäden durch Marderbiss entstanden sind.
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Schadensbegutachtung |
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Ist ein Schaden am PKW entstanden, dann sollte der Autobesitzer sich möglichst schnell an ihre Versicherung wenden, um das Geld für die Reparatur zu bekommen. Die zuständige Versicherung beauftragt dann einen Gutachter, der das Ausmaß und die Höhe des Schadens feststellt. Einige Versicherer bieten auch einen so genannten Vorortservice an. Das bedeutet, dass die Versicherten in ihrer Stadt einen bestimmten Gutachter in Anspruch nehmen können. Der sieht sich den Schaden an und zahlt das Geld für die Reparatur an Ort und Stelle aus. |
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Worin unterscheiden sich Teilkasko- und Vollkasko? |
Die Vollkaskoversicherung ersetzt über die Leistungen der Teilkaskoversicherung hinaus auch Schäden, die durch selbstverschuldete Unfälle, durch mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen und/oder als Folgeschäden durch Marderbiss entstanden sind. Die Teilkaskoversicherung ersetzt Schäden bei folgenden Ursachen: Brand oder Explosion, Entwendung, insbesondere Diebstahl, unerlaubter Gebrauch durch fremde Personen, Raub und unter besonderen Umständen auch Unterschlagung, unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung, Zusammenstoß des in Bewegung befindlichen Fahrzeugs mit Haarwild, Bruchschäden an der Verglasung, Schäden der Verkabelung durch Kurzschluss sowie Marderbissschäden an Kabeln, Schläuchen und Leitungen. |
Hätten Sie es gewußt? |
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Wer am Steuer telefoniert, reagiert deutlich schlechter als ein alkoholisierter Fahrer mit 0,8 Promille – so das Ergebnis wissenschaftlicher Tests. Dennoch halten sich viele Verkehrsteilnehmer nicht an das in Deutschland geltende Handy-Verbot. Das kann künftig teuer werden: Ab dem 1. April steigt das Bußgeld für das, wie es juristisch korrekt heißt, rechtswidrige Telefonieren während der Fahrt. Wer die Hand nicht vom Handy lassen kann, soll künftig 40 statt wie bisher 30 Euro bezahlen und einen Punkt in Flensburg kassieren. Für Vieltelefonierer empfiehlt sich eine fest eingebaute Freisprech-Einrichtung – die dürfen Autofahrer auch weiterhin nutzen. Zudem ist sie bei der Kasko-Versicherung als Zubehör sogar beitragsfrei mitversichert. Doch auch wer frei sprechen kann, sollte sich bewusst machen: Schon ein kurzer Blick beim Wählen kann am Steuer gefährlich sein. Wer hundert Stundenkilometer fährt, legt dabei ganze 28 Meter zurück. Unfallforscher des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) empfehlen daher, zum Telefonieren generell auf einem Parkplatz zu halten.
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