StartseiteKaskoversicherungKaskoversicherung FAQ

Wer haftet beim Zusammenstoß mit Tieren?

Die Teilkaskoversicherung ersetzt Fahrzeugschäden durch den Zusammenstoß mit Tieren.

Wer haftet bei Schäden durch Marderbiss?

In der Teilkaskoversicherung sind durch Marderbiss verursachte Schäden an Kabeln, Schläuchen und Leitungen des PKWs versichert. In der Vollkaskoversicherung sind darüber hinaus auch Schäden am PKW versichert, die als Folge der Beschädigung von Kabeln, Schläuchen und Leitungen durch einen Marder entstehen.

Wer haftet bei Hagelschäden am PKW?

Hagelkörner sind bei Autofahrern besonders unbeliebt, da diese schnell unschöne Dellen auf der gesamten Oberfläche des Autos hinterlassen können. So kann es sogar passieren, das Autoteil wie beispielsweise die Motorhaube nicht mehr ausgebeult werden kann, sondern das dieses Teil komplett ausgetauscht werden muss. Kein Wunder also, das der finanzielle Schaden, der durch einen Hagelschauer entstehen kann, oft groß ist. Aber welche Kfz-Versicherung ist für die Begleichung dieses Schadens zuständig? Ob Ausbeulen oder Auswechseln – in jedem Fall zahlen Voll- oder Teilkaskoversicherung. Und zwar ohne dass man beim Schadensfreiheitsrabatt zurückgestuft wird. Je nach vereinbartem Vertrag ist allerdings im Schadensfall eine Selbstbeteiligung fällig.

Wer braucht eine Vollkaskoversicherung?

Der Abschluss einer Vollkaskoversicherung ist auf jeden Fall für Neufahrzeuge ratsam, da in den ersten 4 Jahren nach Zulassung eines PKWs die unfallbedingten Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes voll erstattet werden.

Stilllegung und Kündigung

Wenn das Fahrzeug jeden Winter stillgelegt wird, muss dann die Versicherung jedes Mal gekündigt werden?
Die Kfz-Versicherung muss nicht gekündigt werden wenn das Fahrzeug mit einem „Saisonkennzeichen“ zugelassen ist. Hierbei wird der Versicherungsschutz für einen bestimmten Zeitraum (z.B. von April bis Oktober) gewährt, der in der zur Zulassung notwendigen Versicherungsbestätigung und auf dem amtlichen Kennzeichen dokumentiert ist. Die Mindestdauer hierfür beträgt 2, die Höchstdauer 11 Monate. Saisonbeginn ist immer der Erste, Saisonende immer der letzte Tag eines Monats. Außerhalb der Saison besteht Ruheversicherungsschutz.

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